Sachverständigenbüro für Raumlufttechnik, Hygiene, Bandschutz und Logistik

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Wartungsverträge für Klimageräte

Raumlufttechnische Anlagen

Wartungsverträge für Ihre Standklimageräte und Kälteanlagen

Wie Sie bestimmt wissen, sind Sie als Betreiber von Standklimageräten und Kälteanlagen verpflichtet, diese in fest vorgebenen Zeitfenstern warten und desinfizieren zu lassen. Diese Vorschrift besteht seit 04.07.2007 und ist in der Rechtsvorschrift der EU-VO 842/2006 ( F-Gase-Verordnung ) festgeschrieben.

Hierzu können wir Ihnen wie bei den RLT-Anlagen ebenso die Prüfung und Wartung innerhalb eines Wartungsvertrag anbieten.

Folgende Anlagen fallen unter diese Verordnung:

1. Alle Alt-Anlagen, die z. B. mit R 12 befüllt sind, müssen bereits seit 01.10.2000 alle 12 Monate auf Dichtheit geprüft werden.
2. Alle Anlagen, die ein Füllgewicht von 3 kg oder hermetisch geschlossen Systeme ab einem Füllgewicht von 6 kg haben, müssen seit      dem 04.07.2007 alle 12 Monate auf Dichtheit überprüft und gewartet werden.
3. Alle Anlagen ab 30 kg Füllgewicht müssen in einem Abstand von 6 Monaten auf Dichtheit geprüft werden.
4. Alle Anlagen ab 300 kg Füllgewicht müssen in einem Abstand von 3 Monaten auf Dichtheit geprüft werden.

Hier kommt der § 6 ChemOzonSchichtV zum tragen und wird durch die Ordnungsorgane als Ordnungswidrigkeit geahndet. Hierzu ist der § 26 maßgebend.

Für Anlagen ab 3 kg kommt der § 6a Chemikalien Straf- und Bussgeldverordnung zum Tragen.

Hier können wir Ihnen durch einen Wartungsvertrag, der durch uns geplant, durchgeführt und kontrolliert wird, die Verantwortung erleichtern.

Kontaktieren Sie uns zu diesem Gebiet.

 
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